§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind, soweit dies nicht einzelvertraglich anders geregelt ist, in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von
§ 310 Abs. 1 BGB.
(5) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse info@mediok.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden oder unter der Internetadresse http://www.mediok.de/agb in den Arbeitsspeicher geladen werden.
(6) Die ladungsfähige Anschrift der Firma MEDIOK sowie deren Vertretungsberechtigte lautet MEDIOK, Medicusstr. 25, 67655 Kaiserslautern.
§ 2 Angebot/Angebotsunterlagen
(1) Die von dem Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusenden einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
(4) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Änderungen und Korrekturen behalten wir uns vor.
§ 3 Schutzbestimmungen - Maße und Gewichte
(1) Sämtliche Modelle der eigenen Produktion sind geistiges Eigentum von MEDIOK. Es ist dem Besteller nicht gestattet, diese nachzubauen, sich irgendwelche Schutzrechte zu sichern oder in sonst einer Form für sich zu verwenden.
(2) Angegebene Maße und Gewichte sind als annähernd anzusehen und nicht verbindlich. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Besteller wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug gesetzt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
(3) Soweit die Lieferzeit durch uns nicht eingehalten wird, ist uns, soweit dies einzelvertraglich nicht anders geregelt ist, eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen einzuräumen.
(4) Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung seiner sonstigen Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, Schadensersatz einschließlich der Mehraufwendungen geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Annahme- oder Schuldnerverzugs des Kunden oder bei Verletzung seiner sonstigen Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
(6) Ein Fixgeschäft nach §§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, 376 HGB gilt, soweit dies einzelvertraglich nicht anders geregelt ist, nur dann als verbindlich vereinbart, wenn es als solches individualvertraglich und schriftlich vereinbart wurde. Bei einem Fixgeschäft haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, wenn als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, den Wegfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In beiden Fällen ist die Haftung auf den auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
(7) Weiterhin haften wir für Lieferverzug, sofern er auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache unseres Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung, dann ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
(8) Soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
(9) Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des Verkaufwertes, der von der Verzögerung betroffenen Ware.
§ 6 Gefahrübergang - Verpackung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Das Gefahrrisiko trägt der Besteller auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
(2) Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Ist die Lieferung und Montage durch unser eigenes Personal vereinbart, so sind wir, abweichend von Absatz 2 bereit, alle Transport- und sonstigen Verpackungen direkt zurück zu nehmen.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Zeigt der Kunde einen Mangel an, so sind wir bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge (§ 377 HGB) nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(2) Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt und sind wir zu einer Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
(3) Wir haften für Schadensersatzsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Verkehrspflicht, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit bleibt bestehen, ebenso die zwingende Haftung nach den Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse- und beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus reiner Garantie.
(5) Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Regelung. Für gebrauchte Produkte wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt (§ 475 Abs. 2 BGB). Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Gesamthaftung
(1) Eine über § 7 hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht, Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
(2) Dies gilt auch für den Ersatz nutzloser Aufwendungen nach § 284 BGB bei Schadensersatz statt der Leistung.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum einer Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme ist stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche im Zusammenhang mit Rücktransport stehenden Kosten sind vom Besteller zu übernehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zur deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten anzurechnen.
§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist der Firmensitz von MEDIOK, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.